Fahrzeug online zulassen – Neu- und Wiederzulassung
Von iKfz-Redaktion · iKfz online zulassung · Aktualisiert am 02.08.2026
Dieser Ratgeber richtet sich an alle, die in Füssen einen i-Kfz-Vorgang online erledigen möchten – mit den Besonderheiten und Zuständigkeiten für Füssen.
Auf einen Blick
Sowohl die Neuzulassung eines fabrikneuen Fahrzeugs als auch die Wiederzulassung eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeugs lassen sich online erledigen. Seit der i-Kfz-Stufe 4 erhalten Sie nach Abschluss einen vorläufigen Zulassungsnachweis und dürfen sofort losfahren. Benötigt werden ein gültiger Personalausweis oder Reisepass, die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Teil II (Fahrzeugbrief) sowie die eVB-Nummer.
Dieser Ratgeber gilt für alle Zulassungsstellen in Füssen.
Neuzulassung oder Wiederzulassung?
Bei einer Neuzulassung wird ein fabrikneues oder erstmals zugelassenes Fahrzeug für den Straßenverkehr angemeldet. Hierfür benötigen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief).
Bei einer Wiederzulassung wird ein zuvor außer Betrieb gesetztes Fahrzeug erneut in Betrieb genommen – etwa ein Saisonfahrzeug oder ein abgemeldetes Auto. Dafür benötigen Sie zusätzlich die bisherigen Kennzeichen des Fahrzeugs.
Das brauchen Sie für die Online-Zulassung
Halten Sie für den Online-Antrag bereit:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- eVB-Nummer der Kfz-Versicherung
Kennzeichen und Plaketten
Im Rahmen der Zulassung können Sie ein Wunschkennzeichen reservieren und die Schilder direkt mitbestellen. Die fertig gestempelten Kennzeichen sowie die Zulassungsbescheinigung erhalten Sie anschließend per Post.
Schritt für Schritt
- 1Unterlagen bereitlegen. Personalausweis oder Reisepass, die Zulassungsbescheinigung Teil I und II sowie die eVB-Nummer bereithalten.
- 2Vorgang auswählen. Wählen Sie Neuzulassung oder Wiederzulassung und geben Sie die Fahrzeugdaten ein.
- 3Identität bestätigen. Weisen Sie sich mit Ihrem Personalausweis oder Reisepass aus.
- 4Fahrzeugpapiere übermitteln. Übermitteln Sie die Angaben aus der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II.
- 5Zahlen & sofort fahren. Nach Zahlung erhalten Sie den vorläufigen Zulassungsnachweis; Papiere und Plaketten folgen per Post.
Neuzulassung jetzt online erledigen
Über iKfz Bayern starten Sie den Vorgang für Füssen online – ohne Termin bei der Zulassungsstelle. Die Bearbeitung erfolgt über unseren Service-Partner.
Neuzulassung startenHäufige Fragen zur Kfz-Zulassung in Füssen
- Kann ich ein Neufahrzeug online zulassen?
- Ja. Die Neuzulassung ist als internetbasierte Kfz-Zulassung (i-Kfz) online möglich. Sie benötigen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II sowie die eVB-Nummer.
- Darf ich nach der Online-Zulassung sofort fahren?
- Ja. Seit i-Kfz-Stufe 4 erhalten Sie unmittelbar nach Abschluss einen vorläufigen Zulassungsnachweis als PDF. Damit dürfen Sie das Fahrzeug sofort nutzen, bis die amtlichen Dokumente und Plaketten per Post eintreffen.
- Was ist der Unterschied zwischen Neu- und Wiederzulassung?
- Eine Neuzulassung betrifft ein erstmals zugelassenes Fahrzeug, eine Wiederzulassung ein zuvor abgemeldetes Fahrzeug. Bei der Wiederzulassung benötigen Sie zusätzlich die bisherigen Kennzeichen des Fahrzeugs.
- Brauche ich einen Termin bei der Zulassungsstelle?
- Nein. Die Online-Zulassung erfolgt ohne Termin und ohne persönliches Erscheinen. Kennzeichen und Papiere erhalten Sie anschließend per Post.
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